Lieferbedingungen

Kleinkunst aus dem Erzgebirge Müller GmbH

§ 1 Allgemeines

Für  die Verträge über Lieferungen und Leistungen der Kleinkunst aus dem  Erzgebirge Müller GmbH (nachfolgend kurz „Lieferant“ genannt) gelten  ausschließlich diese Lieferbedingungen; andere Bedingungen werden nicht  Vertragsinhalt, auch wenn der Lieferant ihnen nicht ausdrücklich  widerspricht. Dies gilt auch für Geschäftsabschlüsse zwischen dem  Lieferanten und dem Kunden.

Zum  Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder  Beendigung eines Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir  Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem  Anschriftendaten einfließen.

§ 2 LIEFERFÄHIGKEIT

Sollte  ein Artikel nicht mehr lieferbar sein, behält sich der Lieferant vor,  von dem Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant informiert dann umgehend  den Kunden über die Liefersituation. Eine Lieferung ist nur möglich,  solange der Vorrat reicht. Mit der Entfernung oder der Veränderung eines  abgebildeten Produktes oder dessen Eigenschaften innerhalb des  Online-Shops oder im Produktkatalog verliert das ursprünglich  abgebildete Angebot seine Gültigkeit.

§ 3 Vertragsdokumente

Die  Bestellung und eine evt. Bestätigung sind durch den Kunden zur eigenen  Sicherheit auszudrucken. Beim Lieferanten werden diese Texte auch  gespeichert, können aber nicht für jede eingehende Bestellung abrufbar  gemacht machen. Vertragssprache ist Deutsch. Andere Sprachen stehen  nicht zur Verfügung.

§ 4 Preise/ Versandkosten/ Zahlung/ Datenschutz

Die  angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gültigen Umsatzsteuer.  Es gelten nur die Preise des Tages der Bestellung. Die Versendung der  Ware erfolgt mittels Postpaket. Bei Versendung innerhalb Deutschlands  berechnen wir Versand- und Verpackungskosten. Bei Versendung  ins europäische und nichteuropäische Ausland gelten gesonderte  Bedingungen. Die Bezahlung erfolgt sicher und bequem per Bankeinzug,  Kreditkarte oder gegen Nachnahme in Bar/ Euro-Scheck. Nachnahmegebühren  in Höhe von 2,00 EUR gehen zu Lasten des Kunden. Bis zur vollständigen  Zahlung bleibt die Ware Eigentum des Lieferanten. Wir  übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene  personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und  Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht  vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die CRIF  Bürgel GmbH, Leopoldstraße 244, 80807 München. Rechtsgrundlagen dieser  Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1  Buchstabe f der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6  Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung  berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich  ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der  betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,  überwiegen. Der Datenaustausch mit der CRIFBÜRGEL dient auch der  Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von  Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen  Gesetzbuches). Die CRIFBÜRGEL verarbeitet die erhaltenen Daten und  verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren  Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz  sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein  Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht)  Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von  natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der  CRIFBÜRGEL können dem CRIFBÜRGEL-Informationsblatt entnommen oder online  unter www.crifbuergel.de/de/datenschutz eingesehen werden.

§ 5 Lieferung

Der  Lieferant ist bemüht, dass die bestellten Artikel innerhalb des  gewünschten Liefertermins ausgeliefert werden. Momentan nicht lieferbare  Artikel werden bei Verfügbarkeit unverzüglich nachgeliefert. Der  Versand erfolgt mit einem Paketdienstleister nach freier Wahl des  Lieferanten. Sollte der Kunde beim Zustellversuch nicht erreichbar sein,  findet er eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten. Etwaige Kosten  für weitere Zustellungen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Widerrufsrecht

Der  Kunde kann seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der  Artikel widerrufen. Es genügt die rechtzeitige Absendung eines  schriftlichen Widerrufs an Kleinkunst aus dem Erzgebirge Müller GmbH,  Hauptstr. 154 B, D-09548 Kurort Seiffen. Die gelieferten Artikel werden  kostenfrei zurückgeholt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Das  Widerrufsrecht gilt nicht für Artikel, die nach Kundenwünschen  angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des  Kunden zugeschnitten sind. Ebenso nicht für entsiegelte  Artikelverpackungen oder für Artikel, die benutzt wurden oder aufgrund  ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung nicht geeignet sind. Bei  Bestellungen, die einen Bruttowert von 40,00 EUR unterschreiten, sind  die regelmäßigen Kosten, gemäß der gesonderter Aufstellung, der Rückgabe  vom Besteller zu zahlen, es sei denn, dass die gelieferten Artikel  nicht der bestellten Artikel entsprechen. Für die Überlassung des  Gebrauchs oder der Benutzung bis zum Zeitpunkt der Ausübung des  Widerrufs ist deren Wert zu vergüten. Die durch die bestimmungsgemäße  Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen  Leistung, eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Nach  Ausübung des Widerrufs ist der Kunde nicht mehr zum Gebrauch berechtigt.  Er muss die Artikel unverzüglich zurücksenden. Insoweit bleiben alle  Rechte vorbehalten.

Ergänzend  gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Im Zweifel gehen  die oben genannten Lieferbedingungen den Allgemeinen  Geschäftsbedingungen (AGB) vor.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kleinkunst aus dem Erzgebirge Müller GmbH

§ 1 Allgemeines

Für  die Verträge über Lieferungen und Leistungen der Kleinkunst aus dem  Erzgebirge Müller GmbH (nachfolgend kurz „Lieferant“ genannt) gelten  ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht  Vertragsinhalt, auch wenn der Lieferant ihnen nicht ausdrücklich  widerspricht. Dies gilt auch für Geschäftsabschlüsse zwischen dem  Lieferanten und dem Kunden.

§ 2 Angebote

Die  Angebote des Lieferanten sind unverbindlich und freibleibend. Ein  Vertragsverhältnis kommt durch mündlichen oder schriftlichen Auftrag  zustande, einer Auftragsbestätigung des Lieferanten bedarf es hierzu  nicht. Geringfügige, technisch bedingte oder mengenmäßige und dem Kunden  zumutbare Abweichungen vom Vertrag behält sich der Lieferant vor. In  diesen Fällen erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung,  nach deren Inhalt sich die Lieferung ausschließlich richtet.

§ 3 Preise und Mindestauftragswerte

Die  Preise verstehen sich ab Werk/ Lager ausschließlich Verpackungs- und  Transportkosten, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen  Umsatzsteuer. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Bestellungen  des Kunden an einen Mindestauftragswert in Höhe von 500,00 EUR zu binden.  Artikel aus der „Limited Edition“ zählen nicht zum Erreichen des  Mindestauftragswertes.

§ 4 Versand

Der  Versand erfolgt unfrei ab Werk und auf Gefahr des Kunden. Alle  Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen. Die Wahl der Versandart  bleibt dem Lieferanten nach billigem Ermessen überlassen, sofern  besondere Vereinbarungen nicht getroffen wurden. Zum Abschluss einer  Transportversicherung ist der Lieferant nicht verpflichtet, kann diese  jedoch auf Verlangen des Kunden abschließen. Die anfallenden Gebühren  hierfür trägt dabei der Kunde.

§ 5 Lieferung

Hinsichtlich  der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die vertraglichen  Vereinbarungen maßgebend, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung  des Lieferanten vorausgesetzt. Teillieferungen sind zulässig. Die  Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den  rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen  und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden  voraus. Ist die Nichteinhaltung der Frist auf Mobilmachung, Krieg,  Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse  zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Im Fall des  Leistungsverzugs des Lieferanten oder im Falle einer von ihm zu  vertretenen Unmöglichkeit der Leistung hat der Kunde das Recht, sich  entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zu lösen. Ein  Leistungsverzug liegt nicht vor, wenn sich die Lieferzeit aus den oben  genannten Gründen verlängert. Im Falle von Verzug, Rücktritt vom Vertrag  aufgrund von Verzug oder einer vom Lieferant zu vertretenen  Unmöglichkeit kann der Kunde Schadensersatz nur verlangen, wenn der  Verzug oder die Unmöglichkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich vom  Lieferant oder einem seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Kommt  der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige  Mitwirkungspflichten, so ist der Lieferant berechtigt den ihm  entstehenden Schaden ersetzt zu bekommen. In diesem Fall geht auch die  Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware, zu diesem  Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die  Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben im Eigentum des  Lieferanten bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der  Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche. Während des Bestehens des  Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder  Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur im  gewöhnlichen Geschäftsverkehr erlaubt. Die Forderung des Kunden gegen  seinen Kunden treten an die Stelle der veräußerten Ware. Der Kunde ist  berechtigt, diese Forderung einzuziehen. Die Berechtigung zur  Weiterveräußerung und zur Einziehung können vom Lieferant widerrufen  werden, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten gegenüber dem Lieferant  nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware,  deren Beschädigung oder Abhandenkommen, die Stellung eines  Insolvenzantrages sowie die Eröffnung eines solchen Verfahrens, ist dem  Lieferant unverzüglich anzuzeigen. Der Lieferant ist auch über eine  Adressänderung des Kunden zu unterrichten. Bei Zahlungsverzug des Kunden  oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögenslage ist  der Lieferant nach Mahnung zur Rücknahme der Ware berechtigt; der Kunde  zur Herausgabe der Ware verpflichtet. In der Rücknahme der Ware bzw. der  Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der  Vorbehaltsware durch den Lieferanten liegt kein Rücktritt vom Vertrag,  es sei denn, der Lieferant hat dies ausdrücklich erklärt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Hinsichtlich  der Zahlungsbedingungen gelten die vertraglichen Vereinbarungen. Neu-  und Auslandskunden werden nur gegen Vorauskasse, gegen Nachnahme Bar  oder Bezahlung mit Kreditkarte beliefert. Bei Überschreitung des  Zahlungsziels ist der Lieferant berechtigt, ohne Mahnung ab Fälligkeit  Zinsen in Höhe von 5% und ab Verzug in Höhe der jeweiligen Banksätze für  Kontokorrentkredite mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem  Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Darüber  hinausgehende Rechte bleiben unberührt. Befindet sich der Kunde mit der  Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine  Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluß wesentlich verschlechtert,  werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten dem Lieferant gegenüber sofort  fällig. Der Lieferant ist dann berechtigt, ausstehende Lieferungen nur  gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen.

§ 8 Übertragbarkeit/Aufrechnung

Der  Lieferant ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der  Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der  Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird. Der Kunde kann die ihm  zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des  Lieferanten an Dritte abtreten. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann der  Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten  Ansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht wegen  Gegenansprüchen gegen den Lieferant nur geltend machen, wenn diese  Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§ 9 Gewährleistung

Die  Gewährleistung erstreckt sich darauf, dass die verkaufte Ware nach dem  Stand von Wissenschaft und Technik und handwerksüblicher Maßstäbe der  erzgebirgischen Volkskunst frei von Fabrikations- und Materialmängeln  ist. Die Gewährleistungsfrist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen  beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Mängel, die auf unsachgemäße  Lagerung beim Kunden bzw. Transport zurückzuführen sind, bleiben von der  Gewährleistung ausgeschlossen. Im übrigen gelten die Vereinbarungen  gemäß § 4. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu  untersuchen und etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden,  Transportmängel oder Falschlieferungen auf den Frachtpapieren zu  vermerken und unverzüglich dem Lieferant zu melden. Sämtliche gelieferte  Ware ist auf Vollständigkeit zu untersuchen. Gegebenenfalls  quantitative Abweichungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich, jedoch  spätestens innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Ware beim Lieferant  schriftlich zu rügen. Äußerlich nicht erkennbare Mängel oder Schäden  sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen innerhalb von  sechs Monaten nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Der  bemängelte Gegenstand ist unverändert aufzubewahren bis die Ware vom  Lieferanten bzw. von einem vom Lieferanten benannten  Transportunternehmen abgeholt wird. Unfreie Einsendungen auf  Veranlassung des Kunden sind nicht gestattet und werden nicht  angenommen. Rücklieferungen müssen vom Kunden sorgfältig und ausreichend  verpackt werden. Ist die gelieferte Ware mangelhaft und hat der Kunden  den Mangel rechtzeitig angezeigt, so kann der Lieferant die Ware  innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder eine Ersatzware  gleicher Art liefern. Kann die Nachbesserung innerhalb eines  angemessenen Zeitraums nicht erfolgreich durchgeführt werden, so stehen  dem Kunden die Rechte auf Wandlung oder Herabsetzung des Kaufpreises zu.  Weitergehende Ansprüche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem  Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug oder Nichterfüllung, Verschulden  bei Vertragsschluss und Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Dies  gilt nicht, soweit der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob  fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Lieferanten herbeigeführt  wurde. In jedem Falle ist die Haftung dem Umfang und der Höhe nach auf  den vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das Dreifache des  Vertragswertes des den Schaden verursachenden Teils des  Vertragsgegenstandes begrenzt. Die Haftung nach dem  Produkthaftungsgesetz bzw. sonstigen zwingenden Bestimmungen bleibt  unberührt.

§ 10 Rücktritt vom Vertrag

Der  Lieferant ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei vom Lieferant  nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, zum Beispiel bei  fehlenden Wareneingang der Zulieferer, höherer Gewalt, Streik,  Naturkatastrophen etc., bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, bei  nicht vorhersehbaren und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu  überwindenden Hindernissen. Bei teilweiser und zeitlicher Unmöglichkeit  kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen den veränderten  Bedingungen angepasst werden. Bei Schadensersatzansprüchen wegen vom  Kunden zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts des  Lieferanten vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen  Rücktrittsrechten steht dem Lieferant ohne weitere Nachweise eine  Entschädigung von 25% der Auftragssumme zu, es sei denn, dass der Kunde  einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren  Schadensersatznachweises bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort  für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Lieferanten. Alleiniger  Gerichtsstand ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des  Handelsgesetzbuches ist - Marienberg. Für die vertraglichen Beziehungen  gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des  einheitlichen Kaufgesetzes, insbesondere des UN-Kaufrechts finden für  diese Vertragsbeziehungen keine Anwendung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Ein  Recht des Kunden zur Weiterbearbeitung oder Umarbeitung des  Liefergegenstandes besteht nicht. An Abbildungen, Zeichnungen,  Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferant  Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere vorherige  Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist nicht  berechtigt, Produktabbildungen, Produktdaten und –beschreibungen für  Printmedien zu digitalisieren und im elektronischen Geschäftsverkehr zu  verwenden. Hierfür sind ebenfalls gesonderte Vereinbarungen mit dem  Lieferanten erforderlich. Der Lieferant behält sich bei Verstoß gegen  diese Bestimmungen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.  Sofern durch den Lieferanten Auskünfte und Beratungen gegeben werden,  befreit dies den Kunden nicht von eigenen Prüfungspflichten. Dies gilt  insbesondere für Auskünfte über Eignung und Anwendung des  Liefergegenstandes, für bestimmte Verfahren und Zwecke. Sollten eine  oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  unwirksam sein oder eine Regelungslücke aufweisen, so werden die  Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmungen durch  eine angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem  wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. lückenhaften Regelung  weitestgehend entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen  bleibt unberührt.